Teilnahmebedingungen für die Strahlenschutzkurse 2020 an der Rheinland-Pfälzische Technischen Universität Kaiserslautern-Landau
Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für die Strahlenschutzkurse der RPTU Kaiserslautern-Landau (im Folgenden als „Kurs“ oder „Strahlenschutzkurse“ bezeichnet). Kursveranstalter ist die RPTU Kaiserslautern-Landau. Die administrative Abwicklung erfolgt durch die proCampus GmbH.
1. Teilnahmevoraussetzungen
1.1. Die Anmeldung zu den Strahlenschutzkursen erfolgt schriftlich oder elektronisch über die
proCampus GmbH und ist für die Teilnehmer mit Eingang verbindlich. Die ordnungsmäßige
Anmeldung wird schriftlich oder elektronisch per E-Mail oder Fax von der proCampus GmbH
bestätigt und ist mit dem Versand der Rechnung verbindlich.
1.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Strahlenschutzkurse bei zu geringer
Teilnehmerzahl, jedoch spätestens am 5. Arbeitstag vor Kursbeginn, abzusagen. In diesem
Fall wird das Kursentgelt zurück erstattet. Die Rückerstattung erfolgt auf dem gleichen Weg
wie die Zahlung.
1.3. Die Kursteilnahme ist erst nach Zahlungseingang des Kursentgeltes möglich.
2. Leistungserfüllung
2.1. Gegenstand des Auftrages ist der vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Kurs bzw.
Strahlenschutzkurs, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten Erfolges. Änderungen und
Ergänzungen der Vereinbarungen werden von den Parteien schriftlich vereinbart.
2.2. Soweit nicht anders vereinbart, kann sich die RPTU Kaiserslautern-Landau zur Auftragsausführung
sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.
2.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung dieser Vereinbarung
notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und uns zu unterstützen. Diese
Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Leistungen, bei denen zur
Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Kunden unerlässlich ist. Der Kunde sorgt
dafür, dass uns alle für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Unterlagen
rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden, und wir von allen
Vorgängen unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden, die für die Ausführung der
Vereinbarung von Bedeutung sein können.
3. Rechnung und Zahlung
3.1. Das Kursentgelt ist bis zwei Wochen vor Beginn der Stahlenschutzkurse zu zahlen bzw.
wird danach bei Erhalt der Rechnung sofort fällig. Das Entgelt ist ohne Abzug zu zahlen.
3.2. Bei verspäteter Zahlung kann die RPTU Kaiserslautern-Landau den Teilnehmer von den Strahlenschutzkursen ausschließen.
3.3. Das Kursentgelt beinhaltet die Teilnahme an den Strahlenschutzkursen. Kosten für
Verpflegung, Übernachtungen und Reisen sind im Kursentgelt nicht enthalten.
3.4. Einzug und Rechnungsstellung erfolgt durch die proCampus GmbH im Namen und Auftrag der Reinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau.
4. Rücktritt
4.1. Die Reinland-Pfälzische Technischen Universität Kaiserslautern-Landau hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden
Anmeldungen oder aus organisatorischen Gründen, die Strahlenschutzkurse abzusagen. Bereits
gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Auch in diesem Falle erfolgt die
Rückerstattung auf dem gleichen Weg wie die Zahlung. Ein weiter gehender
Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen
oder eines Ausfalls der Strahlenschutzkurse, selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der
Teilnehmer/innen nicht mehr möglich sein sollte.
4.2. Der Rücktritt von den Strahlenschutzkursen hat schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief zu erfolgen. Es
besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
4.3. Der Rücktritt kann bis zu 8 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei erfolgen. Bei Rücktritt bis
4 Wochen vor Kursbeginn werden 10% des Teilnahmeentgelts und bei Rücktritt bis 2
Wochen vor Kursbeginn werden 50% des Teilnahmeentgelts fällig. Bei kurzfristigeren
Rücktritten ist das volle Entgelt zu zahlen.
4.4. Soweit der Gesamtzuschnitt der Strahlenschutzkurse nicht wesentlich beeinträchtigt wird,
berechtigen der Wechsel des Dozenten/Referenten und Verschiebungen im Ablaufplan die
Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.
5. Haftung
5.1. Für die Kursteilnehmer besteht beim Aufenthalt auf dem Universitätsgelände kein Unfallversicherungsschutz durch den Kursveranstalter.
5.2. Schadensersatzansprüche gegen die RPTU Kaiserslautern-Landau und die proCampus GmbH sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
5.3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die RPTU Kaiserslautern-Landau für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe von typischen, vorhersehbaren Schäden.
5.4. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 5.2 und 5.3 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Spezifikationen sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.5. Soweit die Haftung der RPTU Kaiserslautern-Landau und der proCampus GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Reinland-Pfälzische Technischen Universität Kaiserslautern-Landau und der proCampus GmbH.
6. Datenspeicherung
6.1. Durch die Anmeldung zu den Strahlenschutzkursen erklären sich die Teilnehmer damit
einverstanden, dass ihre persönlichen Daten von der proCampus gespeichert und an die
betreuenden Dozenten/Referenten weitergegeben werden. Die Daten werden nur für
Zwecke des Kurses sowie für Informationen im Zusammenhang mit dem Thema des Kurses
verwendet.
7. Gerichtsstand ist Kaiserslautern.
8.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz
oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen
Regelungen oder Vereinbarungen, die der zu vermutenden Absicht der jeweiligen
Bestimmung am nächsten kommt, in Kraft.
9. Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Veranstaltungen
Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie ergänzend zu unseren Teilnahmebedingungen ein
Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (proCampus GmbH, Davenportplatz 12,
67663 Kaiserslautern, Telefax + 49 631 205-4996, E-Mail: info@procampus.de) mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die
sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,
günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,
mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses
Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang
der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.